Konzept für den Schulgarten

Die Verantwortung für den Schulgarten erstreckt sich über ein Gartenjahr, das nach den Herbstferien für die 3. Klassen beginnt und vor den Herbstferien im folgenden Jahr endet.

 

Die Übergabe erfolgt von Klasse 4a an 3a, von 4b an 3b, usw.

Dabei sind die Blumenbeete am Haus, die Hochbeete, die Flächen um die Beete und das Gartenhaus mit den Geräten geordnet zu übergeben.

 

Jede 3. Klasse ist für 2 Hochbeete und die Hälfte eines Blumenbeetes verantwortlich.

 

 

Anfallende Arbeiten im Gartenjahr:

  • Vor dem Winter müssen die Regentonnen geleert werden.
  • Im Frühling und Sommer werden die Beete vorbereitet bzw. bearbeitet. (Kompost kommt in die Biotonne, Gießwasser in erster Linie aus den Wassertonnen.)
  • Vor den Herbstferien müssen die Blumenbeete von Unkraut befreit und die Hochbeete in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Gartengeräte und –haus sind grob gereinigt zu übergeben.

 

Die Bestellung der Beete ist verpflichtend und Brachflächen sollten nicht entstehen.

Wer außerhalb der vorhandenen Beete Neuanlagen schafft, muss im Herbst den Originalzustand wieder herbeiführen.

Es ist möglich, die Verantwortung für die Gartenbestellung an eine Kollegin bzw. einen Kollegen für ein volles Gartenjahr abzugeben.

 

 

 

Ausstattung:

Zur Arbeit im Garten gehören kleine Geräte (Hacke, Rechen, Besen), Eimer und kleine Gießkannen.

Für die Grundausstattung sorgen die Schule bzw. die Eltern durch Sachspenden.

Ein benötigter Außenhahn sollte am Fahrklassengebäude angebracht werden.

Die Schüler der 3. Klassen zahlen pro Saison einen Garteneuro zum Unterhalt des Gartens (für die nächsten 4 Jahre).